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   OVG Hamburg, 02.03.2018 - 1 Bs 264/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6544
OVG Hamburg, 02.03.2018 - 1 Bs 264/17 (https://dejure.org/2018,6544)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02.03.2018 - 1 Bs 264/17 (https://dejure.org/2018,6544)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02. März 2018 - 1 Bs 264/17 (https://dejure.org/2018,6544)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 3 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 2 S 2 AufenthG 2004
    Anforderungen an die Deckung des laufenden Lebensunterhalts einer Bedarfsgemeinschaft durch eine im Rentenalter befindliche oder kurz davor stehende Person; Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer ghanaischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft; Prognose zur künftigen Sicherung des Lebensunterhalts bei Leben in einer Bedarfsgemeinschaft

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch einer ghanaischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft; Prognose zur künftigen Sicherung des Lebensunterhalts bei Leben in einer Bedarfsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Deckung des laufenden Lebensunterhalts einer Bedarfsgemeinschaft durch eine im Rentenalter befindliche oder kurz davor stehende Person

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.03.2018 - 1 Bs 264/17
    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass es sehr fraglich sein dürfte, ob die Einreise mit einem Aufenthaltstitel, der für sich genommen zu einem kurzfristigen Aufenthalt berechtigt, im Sinn von § 95 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG unerlaubt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2011, 1 C 23.09, BVerwGE 138, 353, juris Rn. 20; Winkelmann in: Bergmann/ Dienelt, a.a.O., § 95 AufenthG Rn. 53; § 14 AufenthG Rn. 9; Funke-Kaiser in: GK AufenthG, Stand Dez. 2017, II - § 14 Rn. 15, 18).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.03.2018 - 1 Bs 264/17
    Für ein Absehen vom Visumerfordernis nach § 5 Abs. 2 Satz 2, 1. Alt. AufenthG ist - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat (Beschluss S. 12 unten) - erforderlich, dass alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind und die Ausländerbehörde kein Ermessen mehr auszuüben hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.2014, 1 C 15.14, InfAuslR 2015, 135, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.03.2018 - 1 Bs 264/17
    Auch wenn bei einem Vergleich der verfügbaren Einkünfte mit dem anzusetzenden Bedarf bestimmte Besonderheiten aufgrund der Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/ EG zu beachten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2010, 1 C 20.09, BVerwGE 138, 135, juris Rn. 33; s. auch BVerwG, Urt. v. 29.11.2012, 10 C 4.12, BVerwGE 145, 153, juris Rn. 31 ff.), ergibt sich mangels hinreichender Darlegungen aus dem Beschwerdevorbringen nicht, dass von einer Sicherung des Lebensunterhalts ausgegangen werden kann.
  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.03.2018 - 1 Bs 264/17
    Auch wenn bei einem Vergleich der verfügbaren Einkünfte mit dem anzusetzenden Bedarf bestimmte Besonderheiten aufgrund der Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/ EG zu beachten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2010, 1 C 20.09, BVerwGE 138, 135, juris Rn. 33; s. auch BVerwG, Urt. v. 29.11.2012, 10 C 4.12, BVerwGE 145, 153, juris Rn. 31 ff.), ergibt sich mangels hinreichender Darlegungen aus dem Beschwerdevorbringen nicht, dass von einer Sicherung des Lebensunterhalts ausgegangen werden kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19

    Sicherung des Lebensunterhalts; Prognosezeitraum; Ehegattennachzug; Rentenalter;

    Zuzugeben ist der Beklagten und der Beigeladenen, dass für die positive Prognose der dauerhaften Unterhaltssicherung einer Person, die sich bereits im Rentenalter befindet oder demnächst befinden wird, maßgeblich ist, ob sie ihren Lebensunterhalt aus hinreichenden Ansprüchen aus einer Altersversorgung bestreiten kann oder ob sie notfalls über sonstiges Einkommen oder Vermögen verfügt, welches nicht von der fortbestehenden Möglichkeit der Erwerbstätigkeit abhängt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 11 S 8.16 - juris Rn. 4; OVG Hamburg, Beschluss vom 2. März 2018 - 1 Bs 264/17 - juris Rn. 13).
  • VG Augsburg, 23.03.2020 - Au 1 S 20.455

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Geltendmachung veränderter

    Wird der laufende Lebensunterhalt im Wesentlichen durch Erwerbseinkünfte einer Person gedeckt, die sich bereits im Rentenalter befindet oder kurz davor steht, wird sich eine positive Prognose, dass der Lebensunterhalt auch künftig gesichert ist, grundsätzlich nur treffen lassen, wenn die Person über hinreichend hohe Ansprüche aus einer Altersversorgung verfügt oder auf vorhandenes Vermögen zurückgreifen kann (OVG Hamburg, B.v. 2.3.2018 - 1 Bs 264/17 - juris Rn. 13), da ein Ausscheiden aus dem Erwerbsleben aufgrund der ungleich höheren Gefahr einer Erkrankung wahrscheinlicher ist.
  • VG Bayreuth, 29.01.2019 - B 6 E 19.83

    Antrag auf Unterlassung der Abschiebung des personensorgeberechtigten

    Die Dauer des mit einer Abschiebung verbundenen Wiedereinreiseverbots ist daher für die Frage nicht relevant, ob dem Ausländer die Nachholung des Visumverfahrens zuzumuten ist (OVG Hamburg, B. v. 02.03.2018 - 1 Bs 264/17 - juris Rn. 20).
  • VG Bayreuth, 29.01.2019 - B 6 E 19.28

    Rechtmäßige Abschiebung

    Die Dauer des mit einer Abschiebung verbundenen Wiedereinreiseverbots ist daher für die Frage nicht relevant, ob dem Ausländer die Nachholung des Visumverfahrens zuzumuten ist (OVG Hamburg, B. v. 02.03.2018 - 1 Bs 264/17 - juris Rn. 20).
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